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Ehrenmorde 2016

Maria Ladenburger

geboren: 1996
ermordet: 16. Oktober 2016
Wohnort: Freiburg
Herkunft: Opfer: Deutschland, Täter: Afghanistan
Kinder: keine
Täter: Hussein K. (zur Tat angebl. 17 J.)

Hussein kommt 2015 als unbegleiteter Jugendlicher aus Afghanistan nach Deutschland und lebt bei einer Pflegefamilie in Freiburg. Maria studiert Medizin in Freiburg und engagiert sich in der Flüchtlingshilfe (unklar).

Am 15. Oktober 2016 geht sie auf eine Studentenparty, die sie nach Mitternacht verlässt. Auf dem Weg nach Hause wird sie vergewaltigt und ermordet. Am nächsten Tag findet man ihre Leiche im Fluss. Die Todesursache ist Ertrinken.

Am Tatort werden ein Haar und DNA gefunden. Anfang Dezember wird Hussein festgenommen.

Über die Festnahme berichtet die Tagesschau zunächst nicht. Es wird darüber diskutiert, ob der Grund dafür ist, dass der Täter ein Flüchtling aus Afghanistan ist.

Es ist gut möglich, dass Hussein älter ist und bei der Einreise sein wahres Alter verschwiegen hat. Damit bekommt er eine bessere Behandlung als Flüchtling (Pflegefamilie statt Turnhalle), und er würde unters Jugendstrafrecht fallen. Später kommt heraus, dass Hussein bereits 2013 in Griechenland eine Frau überfallen und schwer verletzt hat. Auch damals gab er als Alter 17 Jahre an. Er wurde dafür zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Nach 1,5 Jahren kam er durch eine Amnestie der Tsipras-Regierung frei. Mit ihm wurden Anarchisten und Linksterroristen symbolträchtig aus der Haft entlassen. Hussein musste sich einmal im Monat bei den Behörden melden, was er nicht tat. Stattdessen tauchte er unter und gelangte nach Deutschland. Es gab keinen internationalen Haftbefehl aus Griechenland.

Im Februar 2017 stellt ein Gutachten fest, dass der Täter zur Tat mindestens 22 Jahre alt war, also nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Dennoch passiert genau das: Im März wird Anklage erhoben - nach Jugendstrafrecht. Dementsprechend wird der Prozess im September 2017 vor dem Freiburger Jugendgericht eröffnet.

Vor Gericht sieht es eher danach aus, dass Maria ein Zufallsopfer war. Demnach hätte der Mord kein Ehrmotiv, sondern diente der Verdeckung einer Vergewaltigung. Da dieser Eintrag aber zu den meistgeklickten Artikeln dieses Archivs gehört, lassen wir ihn vorerst stehen. Bzw. dieser Fall zeigt besonders gut, wie Behördenversagen und wohlmeinende "Flüchtlingshelfer" solche Taten begünstigen. Festzuhalten ist weiter, dass Hussein genau genommen kein Flüchtling ist. Er flieht allenfalls vor der griechischen Justiz.

Im Laufe des Prozesses wird Husseins Vater im Iran angerufen. Er gibt 1984 als dessen Geburtsjahr an. Demnach wäre Hussein bei seiner Einreise über 30 gewesen. Trotzdem wurde seine Altersangabe nicht in Frage gestellt.

Weitere Details kommen ans Licht: Nicht nur hatte sich das Jugendamt rein auf Husseins eigene Altersangabe verlassen, was eine Vielzahl von zusätzlichen Sozialleistungen nach sich zieht. Das Jugendamt zahlt einem Träger 5000 Euro, von denen dieser 2800 Euro an die Pflegeeltern gibt (unklar, für welchen Zeitraum). Dieser Träger namens "Wiese" (Waldorfpädagogik) ist aber gar nicht zugelassen. Auch die Pflegeeltern sind nicht geprüft. Sie leisten auch keine Erziehungsarbeit, sondern geben Hussein lediglich 400 Euro Taschengeld im Monat. Bei den "Pflegeeltern" lebt Hussein mit einem anderen Flüchtling in einer 70 qm großen Einliegerwohnung. Somit handelt es sich bei diesem Fall auch um mehrfachen Sozialbetrug, der aber nicht vor Gericht verhandelt wird.

Im März 2018 wird Hussein wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt, anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verteidigung legt Revision ein. Im April zieht Hussein die Revision zurück, das Urteil wird rechtskräftig.

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