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Ehrenmorde 2018

Sandra P. und ihre Tochter

geboren: 1984, 2017
erstochen / geköpft: 12. April 2018
Wohnort: Hamburg
Herkunft: Opfer: Deutschland; Täter: Niger
Kinder: 5, darunter 1 Tochter (zur Tat 1 J.), die ebenfalls getötet wird
Täter: ihr Exfreund Mourtala Madou (33 J.)

Sandra kommt aus Mecklenburg-Vorpommern und wohnt seit etwa 4 Jahren in Hamburg. Sie hat 5 Kinder von 4 Vätern. Ihre jüngste Tochter ist 1 Jahr alt und stammt von einem Flüchtling aus dem westafrikanischen Niger. Dieser kam im April 2013 nach Deutschland und lebte in der Lampedusa-Gruppe, die von der St. Pauli Kirche in Hamburg betreut wurde. Er hat eine Duldung, die ständig verlängert wird. Zur Tat lebt er in einer Flüchtlingsunterkunft.

Mourtala lernt Sandra kennen, die beiden bekommen eine Tochter.

Am 11. April 2018 wird Mourtala das Sorgerecht entzogen, vermutlich nicht ohne Grund. Damit hätte er sein Aufenthaltsrecht verloren. Am nächsten Tag ersticht Mourtala an der Hamburger S-Bahnstation Jungfernstieg seine Exfreundin und Mutter seines Kindes. Er schneidet seiner einjährigen Tochter den Kopf ab. Man kann das mit Boko Haram in Verbindung bringen, die im Niger aktiv ist und Jagd u.a. auf Christen und Ungläubige macht.

Die Tochter stirbt am Tatort, die Mutter im Krankenhaus. Der Täter versucht kurz zu fliehen. Als er merkt, dass er verfolgt wird, ruft er selbst die Polizei und wird festgenommen. Später finden Beamte die Waffe in einem Abfalleimer.

Die 4 weiteren Kinder der Frau kommen zum Kindernotdienst. Es ist unklar, ob noch weitere Aufenthaltsgenehmigungen an ihnen hängen.

Später wird bekannt: Der Täter Mourtala verlinkt auf Facebook Videos des Islampredigers Pierre Vogel. Es heißt, seit seiner Ankunft in Deutschland habe er sich dem Islam zugewandt.

Bei der Tat war auch Sandras neuer Freund anwesend. Er schob ebenfalls einen Kinderwagen mit einem Kind, dessen Vater er aber nicht ist. Der Vater dieses Kindes ist aus Ghana. Dieser neue Freund lief aber während der Tat weg (ohne den Kinderwagen). Vermutlich hat er keine Aufenthaltsgenehmigung.

Ebenfalls bei der Tat anwesend war ein unbeteiligter Ghanaer namens Daniel. Mit seinem Handy filmt er gut 2 Minuten den Bahnsteig. Das Handyvideo stellt er auf Facebook. Der Blogger Heinrich Kordewiner stellt das Video von Facebook auf Youtube. Dafür bekommen beide frühmorgens Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft. Unter Umständen geht es darum, dass auf dem Video die Stimme des Ghanaers zu hören ist. Er sagt, dem Baby sei der Kopf abgeschnitten worden („They cut off the head of the baby“).

Am 25. April verlinken wir diese Archiv-Seite morgens mit dem Youtubevideo (s.u.). Mittags wird das Video gesperrt.

Obwohl auf dem Video weder das Kind ohne Kopf noch die Mutter zu sehen ist, bleibt das Video gesperrt. Die Hamburger Morgenpost veröffentlicht einen Artikel, dass deswegen ein rechter Mob im Internet wüte (der sich allerdings nicht finden lässt). Man selbst habe als Redaktion darauf verzichtet, von der Köpfung des Babys zu schreiben - aus Pietät. In Leserkommentaren wird gefragt, wieso in der Redaktion offensichtlich keine Pietätsgründe dagegen sprachen, die Titelseite mit dem toten Alan Kurdi aufzumachen, einem 2jährigen Flüchtlingsjungen, der tot am Mittelmeerstrand lag. Andere Kommentatoren, die das Video offensichtlich nicht gesehen haben, fordern eine harte Bestrafung für den Blogger, der das Video auf Youtube stellte.

Zwei Wochen nach der Tat wird öffentlich gefahndet nach dem "neuen Freund", dem wichtigsten Zeugen der Tat. Daraufhin meldet er sich bei der Polizei. Er heißt Mousa, genannt Moses, ist 33 Jahre alt, aus Ghana und illegal in Deutschland.

Es geht weiter: Der Staatsanwalt sagt, das Mädchen sei nicht enthauptet worden. Er beteuert „Dieser Sachverhalt lag objektiv nicht vor.“ Es ist nicht ganz klar, ob es nur eine Fast-Enthauptung war, eine Art Schächtung, Messergewalt gegen den Hals oder anderes. Es wird bekannt, dass der Täter bereits vom Familiengericht zu einem Anti-Aggressionstraining geschickt worden war. Ob er daran teilgenommen hat, ist unklar.

Im Oktober beginnt der Prozess am Landgericht Hamburg. Im Februar 2019 wird der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

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