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Ehrenmorde 2002
Frankfurter Rundschau v. 09.05.2003, S.43
Arrangierte Ehe endet mit tödlichen Stichen Tat in Köppern: Strafforderungen liegen weit auseinander
Zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags soll ein 23-jähriger Friedrichsdorfer verurteilt werden, der im Herbst seine Frau mit 48 Messerstichen getötet hat. Dies forderte die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Frankfurter Landgericht. Die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge, die mit weniger als zehn Jahren Gefängnis bestraft werden sollte.
Staatsanwältin und Verteidiger waren sich einig, dass es sich bei der Tötung der 22-jährigen Frau aus Friedrichsdorf-Köppern um eine Beziehungstat handelte. Widerspruch gab es dagegen vom Vertreter der Nebenkläger, den Eltern des Opfers. Seiner Ansicht nach handelte es sich um Mord aus niederen Beweggründen. Folgt das Gericht seiner Meinung, muss der junge Mann lebenslang hinter Gitter. Der Angeklagte, Mehmet T., ist Türke.
Erst Anfang 2002 kam er aus seinem Heimatdorf in Ostanatolien, wo er die Schafe seiner Familie hütete, nach Deutschland. Anlass war die Heirat mit Birsen, seiner ein Jahr jüngeren Cousine.
Die Familien der beiden hatten die Ehe arrangiert, das Paar kannte sich nur aus der Kindheit und einem einwöchigen Urlaub. Während Mehmet in dem kleinen Dorf sehr streng, konservativ und häufig mit Schlägen erzogen worden war, war Birsen in Deutschland vergleichsweise frei aufgewachsen.
In Deutschland war Mehmet der klar Unterlegene dieser Beziehung: Er sprach kein Deutsch, hatte keine eigenen sozialen Kontakte und war von seiner Frau, die in einem Supermarkt arbeitete, finanziell abhängig. Diese Situation ließ sich nach Mehmet T.s eigener Aussage nur schwer mit den Vorstellungen vereinbaren, die er von der Rolle eines Ehemannes hat: als Hausherr, dem die Ehefrau untergeordnet ist und dem sie gehorcht. Die Staatsanwältin sieht es als erwiesen an, dass Mehmet T. seine Frau regelmäßig schlug und dass die Ehe zerrüttet war. Der Tat am Abend des 16. Oktober 2002 ging ein Streit voraus, dessen genauen Anlass der Prozess nicht klären konnte.
Allerdings erklärten Zeugen, Birsen habe bereits Tage zuvor angekündigt, ihren Mann zu verlassen. Zudem habe sie sich geweigert, ihn noch einmal zum Konsulat zu begleiten, wo er die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung beantragen musste. Er selbst glaubte nicht, dies allein zu schaffen. Der Anwalt der Eltern sieht darin das Motiv. Mehmet habe Birsen getötet, weil sie ihm aus seiner Sicht die Zukunft in Deutschland nehmen wollte. Eine Rückkehr in die Türkei sei ihm ohne Gesichtsverlust nicht möglich erschienen. Die Staatsanwältin hingegen ist überzeugt, dass die Zurückweisung durch Birsen es war, die Mehmet T. veranlasste, ihr im Streit ein Messer mehrfach erst in den Oberkörper, dann in den Rücken zu stechen: Ihre Ankündigung, nicht länger mit ihm zu leben. Der Anwalt des Angeklagten betonte, dass viele Zeugen lediglich vom Hörensagen über die angeblich zerrüttete Ehe Bescheid wussten. Zudem seien die Streitigkeiten nicht nur vom Mann ausgegangen.
Frankfurter Rundschau v. 29.09.2004, S.40
Lebensstil als Tatmotiv: Türke gibt Tötung seiner Frau zu
Friedrichsdorf · 28. September · dpa/tob · Bereits zum zweiten Mal hat ein 24 Jahre alter Türke aus dem Friedrichsdorfer Stadtteil Köppern vor dem Frankfurter Landgericht zugegeben, seine damals 22 Jahre alte Ehefrau mit 48 Messerstichen getötet zu haben. Als Motiv nannte der aus Anatolien stammende Mann am Dienstag erneut die ewigen Streitereien um den seiner Meinung nach zu westlichen Lebensstil seiner Frau. Sie hatte sich deswegen von ihm trennen wollen. In der ersten Verhandlung war der Mann wegen Totschlags zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, was Verwandte des Opfers in der Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich anfochten. Der BGH entschied, dass das Landgericht in einer neuen Verhandlung prüfen muss, ob es sich bei der Bluttat aus dem Oktober 2002 nicht doch um einen Mord gehandelt habe.
Seinen Aussagen im ersten Prozess zufolge hatte der Mann in der gemeinsamen Wohnung in Köppern nach einem Streit zum Klappmesser gegriffen und 48 Mal zugestochen. Kurz nach seiner Flucht aus der Wohnung wurde er in einer nahen Gaststätte festgenommen. Der Bundesgerichtshof monierte in seinem Beschluss insbesondere die nicht ausreichende Überprüfung, ob "niedrige Beweggründe" im Sinne des Mordtatbestandes vorlagen. Möglicherweise befürchtete der Ehemann, im Falle einer Scheidung sein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verlieren. Der Angeklagte war Anfang 2002 aus seinem Heimatdorf in Ostanatolien, in dem er Schafe hütete, nach Deutschland gekommen, um seine Cousine zu heiraten. Die Familien hatten die Ehe arrangiert, das Paar kannte sich nur aus der Kindheit und einem einwöchigen Urlaub. Im Oktober 2002 geriet das Ehepaar in einen Streit, der schließlich eskalierte. Nach Auffassung des Gerichts in erster Instanz versetzte der Mann seinem Opfer dabei 48 Messerstiche in Oberkörper und Rücken.
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