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Ehrenmorde 2016
Aysha
geboren: 1963
verbrüht: 2016
Wohnort: Hamburg
Herkunft: Türkei
Kinder: mehrere erwachsene
Täter: ihr Ehemann Zekeriya B. (zur Tat 69 J.)
Diese Tat ist kein Mord, sondern „nur“ gefährliche Körperverletzung. Weil die Struktur aber viel über Ehrverbrechen zeigt, soll der Fall hier aufgenommen werden.
Aysha ist 53, ihr Mann 69, sie haben mehrere erwachsene Kinder. Vater Zekeriya betreibt ein Reisebüro in Hamburg.
Zekeriya hat eine Geliebte, Aysha will sich trennen. Um sie zu entstellen, verbrüht er seine Frau mit 2 Litern kochendem Wasser. 52 Prozent der Hautoberfläche verbrennen. Die erwachsene Tochter alarmiert die Feuerwehr. Aysha liegt 2 Monate auf der Intensivstation. Zekeriya setzt sich in die Türkei ab.
Vor Gericht zieht die Tochter ihre Aussage zurück. Sie versucht sogar, der Mutter die Schuld zuzuschreiben. Diese habe sich selbst mit kochendem Wasser übergossen. Die verbrühte Mutter will nicht aussagen. Die Ärzte werden nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden.
Selbst der Verteidiger plädiert auf eine Bewährungsstrafe, denn – so sagt er – die Familie habe das bereits geregelt. Die Frau habe 5000 Euro und ein Grundstück bekommen. Obwohl er Jurist ist, will er die Tat (gefährliche Körperverletzung) offenbar nicht von einem deutschen Gericht, sondern von einem Familienrat regeln lassen. Deswegen wehrt er sich vehement, als der Notruf der Tochter vor Gericht abgespielt wird: „Mein Vater hat sie geschlagen und ihr heißes Wasser über den Kopf geschüttet.“
Eine Zeugin, eine Freundin der Familie, die kein Aussageverweigerungsrecht hat, windet sich vor Gericht und beruft sich auf ihren hohen Blutdruck. Es kommt zu weiteren Zeugenfalschaussagen.
Im September 2016 wird Zekeriya zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Die Richterin spricht von einem Ehrmotiv.
Weder das Datum der Tat noch der richtige Name der Frau sind bekannt.