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Ehrenmorde 2018

Markus

geboren: 1965
niedergestochen: 15. Juli 2018
Wohnort: Plüderhausen (bei Stuttgart)
Herkunft: Täter: Afghanistan
Kinder: mind. 1 Tochter
Täter: der Exfreund seiner Tochter, Amir Wafa (zur Tat angebl. 20 J.)

Amir (Aaamir) kommt Ende 2015 aus Afghanistan nach Deutschland und stellt einen Asylantrag. Er wohnt in Schorndorf bei Stuttgart. In der Nacht auf den 15. Juli 2018 steigt er ins Haus seiner Exfreundin ein. Er hat ein Messer dabei.

Die Exfreundin ist 19 Jahre alt und hat sich ein paar Wochen zuvor von ihm getrennt. Sie ist nicht zu Hause. Ihr Vater hört verdächtige Geräusche und will das Fenster schließen. Amir sticht ihn nieder und flieht. Die Mutter ruft den Notarzt, der Vater kommt in die Klinik, wird notoperiert und überlebt.

Direkt nach der Tat wird eine Fahndung eingeleitet. Wenige Stunden später wird Amir in seiner Wohnung in Schorndorf überprüft und festgenommen. Nach 10 Stunden lässt die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihn wieder frei. Hier der Erklärungsversuch einer Journalistin:

Nach jetzigem Stand der Dinge trägt letztlich der Gesetzgeber die Verantwortung. Er schreibt zwingend vor, dass ein Haftbefehl nur bei dringendem Tatverdacht erlassen werden darf. “Dringend“ heißt: Man braucht Beweise. Fluchtgefahr allein reicht nicht. Bürger in Deutschland dürfen sich glücklich schätzen, dass das so ist. Würde ein schlichter Anfangsverdacht ausreichen, um jemanden in U-Haft zu stecken – dann müsste man in Deutschland nicht mehr über sozialen Wohnungsbau, sondern über Gefängnisbau diskutieren.

Eine schöne Erklärung. Amir war wohl zuvor einmal polizeilich aufgefallen. Einige Tage später wird öffentlich nach ihm gefahndet. Er ist untergetaucht, sein Asylstatus ist unklar. Die Familie des Opfers bekommt Polizeischutz.

Ende Juli wird der Täter in Brüssel festgenommen.

Kleine Notiz: Man kann sich fragen, ob das ein Ehrenmord ist oder nur der Kollateralschaden eines missglückten Ehrenmordversuchs. Oder ob Amir den Vater angriff, weil er ihn mitverantwortlich für das Scheitern seiner Beziehung machte. Der Beruf des Vaters wird mit Unternehmer angegeben.

Im Januar 2019 beginnt der Prozess am Landgericht Stuttgart. Im Februar wird Amir wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 6 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Es ist eine Jugendstrafe, obwohl die Gerichtsjugendhilfe empfohlen hatte, nach Erwachsenenstrafrecht zu urteilen. Nach der Hälfte der Zeit soll er abgeschoben werden. Im Urteil wird explizit Ehre als Tatmotiv genannt. Im Gerichtssal wollte der Täter auf den Koran schwören.

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