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Ehrenmorde 2015

Maria P.

geboren: 1995
erstochen und angezündet: 22 . Januar 2015
Wohnort: Berlin
Herkunft: Opfer: Deutschland; Täter: Türkei
Kinder: sie war hochschwanger
Täter: ihr Exfreund Eren T. (zur Tat 19 J.), Vater des ungeborenen Kindes

Maria und Eren sind seit September 2012 zusammen. Erens Familie akzeptiert die Freundin nicht. Daher konvertiert sie zum Islam und entwickelt auch äußerlich einen gewissen "Türkenschick" inklusive Kopftuch. Ihr Stiefvater ist ebenfalls Türke. Ihr leiblicher Vater (Nationalität unklar) ist wohl gestorben.

Als die Berufsschülerin mit 19 Jahren schwanger wird, trennt Eren sich von ihr, vermutlich auf Druck seiner Familie.

Am 22. Januar 2015 fahren Eren, sein ebenfalls 19jähriger Kumpel Daniel und Maria in ein Waldstück in Berlin Adlershof - vermutlich unter Androhung von Gewalt. Dort hält Daniel die Frau fest, Eren schlägt ihr eine Eisenstange auf den Kopf und rammt ihr ein Messer in den Unterleib. Dann übergießen die jungen Männer die Schwangere mit Benzin und zünden sie an. Maria verbrennt mit ihrer ungeborenen Tochter.

Am nächsten Tag meldet der Täter sie als vermisst. Doch dabei verstrickt er sich in Widersprüche und gesteht schließlich die Tat. Auch Daniel wird festgenommen. Seine Freundin hat bereits ein dreijähriges Kind und ist wieder schwanger. Er hat keinen Schulabschluss und wird von anderen als Klassenclown und sehr kinderlieb beschrieben. Eren und Daniel wird gemeinschaftlicher Mord und gewaltsamer Schwangerschaftsabbruch vorgeworfen. Daniel legt ein Teilgeständnis ab. Es heißt "Daniel macht, was Eren sagt". Die beiden sind seit vielen Jahren befreundet.

Im Oktober 2015 beginnt der Prozess vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin. Im Februar 2016 wird für beide eine Jugendstrafe von 14 Jahren verhängt, die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Im November bestätigt der Bundesgerichtshof das Urteil.

Im Juli 2019 heißt es, der Täter solle in die Türkei abgeschoben werden - unklar, ob in Haft oder in Freiheit. Dagegen klagt er, allerdings erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt einen entsprechenden Bescheid der Ausländerbehörde.

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