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Ehrenmorde 2009

Hülya

geboren: 1987
Mordversuch: 5. Juli 2009
Wohnort: Aschaffenburg
Herkunft: Türkei
Kinder: wohl keine
Täter: ihr Bruder (zur Tat 18 J.)

Während eines Streits in der Wohnung einer sechsköpfigen türkischen Familie attackiert ein 18jähriger seine beiden Schwestern mit einem Messer. Die 22jährige fällt ins Koma, die 21jährige wird leicht verletzt.

Der Täter ist der einzige Sohn der Familie. Ihm scheint, dass der Vater den jungen Frauen gegenüber nicht streng genug ist oder sich nicht durchsetzen kann. So sieht er es als seine Aufgabe, seinen Schwestern "Verbote zu erteilen" (so seine Aussage später vor Gericht). Nach der Tat wird er festgenommen. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und schwere Körperverletzung.

Obwohl der junge Türke seine Schwester lebensgefährlich verletzt hat, bekommt er im Februar 2010 dafür nur eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, dazu 350 Stunden gemeinnützige Arbeit. Im Urteil ist die Rede von „affektiver Aufwallung“ und davon, dass er „seinen Schwestern eine Lektion erteilen“ wollte. In der Streitsituation vor der Tat sei es darum gegangen, dass die Schwestern selbstständiger leben wollten. Die Eltern dagegen hätten ihren Töchtern die traditionellen türkischen Werte vermittelt.

Der Vater der Familie musste wegen Körperverletzung in einer anderen (unbekannten) Sache bereits 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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